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Wie funktioniert genossenschaftliches Wohnen?  
Genossenschaftliches Wohnen ist neben dem Wohnen in Miet- und in Eigentumswohnungen die drittwichtigste Säule der Wohnraumversorgung in Deutschland. Als Mitglied der Genossenschaft erhält man ein lebenslanges Nutzungs- und Wohnrecht. Dieses satzungsgemäße und vertraglich abgesicherte Dauernutzungsrecht schützt Genossenschaftsmitglieder deutlich stärker vor überraschenden Kündigungen durch den Vermieter, z. B. wegen Sanierung, Umwandlung oder Eigenbedarf.

Das genossenschaftliche Wohnen wird daher oft als Wohnform zwischen Miete und Eigentum bezeichnet. Jedoch berechtigt dieses Recht natürlich nicht zum willkürlichen Umgang mit der Wohnung. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Genossenschaftssatzung und/oder den Nutzungsvertrag – so beispielsweise wenn die Miete nicht bezahlt oder die Wohnung mutwillig beschädigt wird - müssen auch Genossenschaftsmitglieder mit einer Kündigung rechnen.
Da es Genossenschaften nicht darum geht, mit dem Gut Wohnung zu spekulieren und möglichst hohe Gewinne zu erwirtschaften und abzuschöpfen, sind selbst hochwertige Genossenschaftswohnungen in der Regel günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt.  

Was ist/macht eigentlich eine Wohnungsgenossenschaft?
Der Förderauftrag von Wohnungsgenossenschaften besteht darin, ihren Mitgliedern dauerhaft gute, bezahlbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Gemeinsamer und entscheidender Vorteil des genossenschaftlichen Wohnens ist das lebenslange Wohn- bzw. Nutzungsrecht, das man als Mitglied in einer Genossenschaftswohnung genießt. Vor allem die eigentumsähnliche Sicherheit, die z. B. eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters ausschließt, rechtfertigt das Schlagwort vom „Mieter im eigenen Haus“, selbst wenn ein Genossenschaftsmitglied in der Realität nur einen kleinen Anteil von einigen hundert Euro besitzt.

Wie wird man Mitglied?
Wer eine Genossenschaftswohnung beziehen will, muss Mitglied werden, d.h. einen Aufnahmeantrag stellen und Genossenschaftsanteile erwerben. Die Höhe der Anteile richtet sich nach der Wohnungsgröße. Bei kleinen Wohnungen sind 5 Anteile a 150 Euro (750 Euro) zu zeichnen, bei größeren Wohnungen 6 – 7 Anteile a 150 Euro (900 – 1050 Euro).  Im Gegenzug verzichtet die Genossenschaft jedoch auf die Erhebung einer Kaution! Antrag herunterladen.

Was passiert mit den Genossenschaftsanteilen?
Die Summe der Genossenschaftsanteile bildet einschließlich der angesammelten Rücklagen das Eigenkapital einer Genossenschaft und damit die Basis ihres Geschäfts. D.h. die Anteile werden zusammen mit staatlichen Förderdarlehen und normalen Bankkrediten zur Modernisierung, zur Instandhaltung, für Verwaltungszwecke etc. verwendet. Wer aus einer Wohnung auszieht und aus der Genossenschaft austritt, erhält sämtliche Anteile zurück. Allerdings erhält man diese aufgrund gesetzlicher Regelung erst zum Ende des Kalenderjahres, welches auf die Kündigung folgt, zurück.


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